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BVerwG, 29.10.1991 - 9 B 79.91 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Widerlegbare Vermutung der deutschen Volkszugehörigkeit - Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Antrag auf Vernehmung des Verfassers einer schriftlichen Wissenserklärung als Zeuge - Darlegung eines wesentlichen Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 25.02.1991 - 11 B 89.1774
- BVerwG, 29.10.1991 - 9 B 79.91
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86
Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 29.10.1991 - 9 B 79.91
Das Berufungsgericht, das sich bezüglich ihres Klagebegehrens vollinhaltlich auf das erstinstanzliche Urteil bezieht, ist in rechtlicher Hinsicht von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgegangen, daß für Antragsteller aus den Vielvölkerstaaten die deutsche Volkszugehörigkeit widerlegbar zu vermuten ist, wenn in ihrer Person vorhandene objektive Bestätigungsmerkmale im Sinne des § 6 BVFG (Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur) hinreichend für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum sprechen (vgl. z.B. Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]). - BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89
Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der …
Auszug aus BVerwG, 29.10.1991 - 9 B 79.91
Die Beschwerde übersieht insoweit, daß das Berufungsgericht dessen deutsche Volkszugehörigkeit auch mit der Begründung verneint hat, es lägen in seiner Person keine Anhaltspunkte dafür vor, daß ihm - wie für sogenannte Spätgeborene erforderlich (vgl. z.B. Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) - bis zum Eintritt seiner Selbständigkeit deutsches Volkstumsbewußtsein prägend im Sinne eines durch Weitergabe hergestellten Bekenntniszusammenhangs vermittelt worden sein könnte. - BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 8.86
Zeugenaussage - Beweiswürdigung - Ausländische Urkunden - Beweiskraft
Auszug aus BVerwG, 29.10.1991 - 9 B 79.91
Diese Voraussetzung liegt jedoch nicht vor, wenn die Vernehmung des Verfassers als Zeuge beantragt wird (Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 8.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 45). - BVerwG, 31.08.1960 - VIII C 391.59
Auszug aus BVerwG, 29.10.1991 - 9 B 79.91
Schriftliche Äußerungen, die sich inhaltlich als Wissenserklärungen ihres Verfassers über bestimmte Tatsachen darstellen, können zwar im allseitigen Einvernehmen urkundenbeweislich verwertet werden (Urteil vom 31. August 1960 - BVerwG 8 C 391.59 - Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 1).